Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis über das Erbrecht. Er wird nicht in jedem Erbfall benötigt. Ob Sie einen brauchen, hängt davon ab, wem gegenüber Sie Ihr Erbrecht nachweisen müssen.
In sechs Schritten zum Antrag
- Bedarf klären: Fragen Sie bei der Stelle nach, gegenüber der Sie sich als Erbe ausweisen müssen.
- Zuständigkeit prüfen: Ermitteln Sie das Nachlassgericht anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.
- Unterlagen sammeln: Bereiten Sie Personenstandsurkunden, Verfügungen und Angaben zur Familie vor.
- Nachlasswert überschlagen: Stellen Sie Vermögen und Verbindlichkeiten zusammen.
- Termin und Form klären: Fragen Sie beim Gericht oder einem Notar nach dem passenden Vorgehen und notwendigen Erklärungen.
- Antrag stellen: Das Gericht prüft den Antrag und kann weitere Nachweise verlangen.
Häufige Stolpersteine
- Das zuständige Gericht wird mit dem Wohnort der antragstellenden Person verwechselt.
- Urkunden oder Angaben zu weiteren Angehörigen fehlen.
- Ein Testament wird nicht vorgelegt oder seine Bedeutung vorschnell eingeschätzt.
- Der Nachlasswert wird ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten geschätzt.
- Es wird angenommen, dass ein einfacher Brief alle erforderlichen Erklärungen ersetzt.
Bei Auslandsbezug, Streit, Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, Fragen zum Pflichtteil oder einem auslegungsbedürftigen Berliner Testament ist fachanwaltliche Unterstützung sinnvoll.
Häufige Fragen
Ist ein Erbschein immer notwendig?
Nein. Welche Nachweise akzeptiert werden, hängt vom konkreten Vorgang ab.
Wo beantrage ich ihn?
Grundsätzlich beim Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person; ein Notar kann ebenfalls unterstützen.
Kann ich den Antrag einfach per Post stellen?
Das Gericht informiert über den Ablauf. Häufig sind Erklärungen in besonderer Form erforderlich.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Komplexität des Falls ab.
Was kostet der Antrag?
Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Geschäftswert und den anfallenden Tätigkeiten.
Brauche ich einen Notar?
Nicht zwingend; welche Wege möglich und sinnvoll sind, hängt vom Fall ab.
Wer stellt den Erbschein aus?
Das zuständige Nachlassgericht.
Ist das Antragspaket ein Erbschein?
Nein. Es ist eine Vorbereitungshilfe und ersetzt weder das Gericht noch eine Rechtsberatung.